Allgemeine Geschäfts-/ Vertragsbedingungen
1. Veranstalter/Dienstleister, Leistungszeitraum, Veranstaltungsort
Veranstalter und Dienstleister ist die Jobzioo GmbH (Berliner Str 13, 04105 Leipzig), im Folgenden Veranstalter genannt. Der Leistungszeitraum beginnt mit Annahme der Ausstelleranmeldung und endet mit der durchgeführten Veranstaltung laut Ausstelleranmeldung.
2. Kosten bei Nichtteilnahme durch den Aussteller
Im Falle einer Absage der Teilnahme durch den Aussteller, nach Vertragsannahme / Buchungsbestätigung, ist eine Aufwandsentschädigung für die bis dahin erbrachten Leistungen, als Pauschale, wie folgt zu zahlen:
- bis 2 Monate vor dem Messetermin in Hohe von 50%des Gesamtbetrages aus der Ausstelleranmeldung
- bis 1 Monat vor dem Messetermin in Hohe von 75%des Gesamtbetrages aus der Ausstelleranmeldung.
3. Umsatzsteuer
Die genannten Preise sind Nettopreise. Soweit die gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist diese zusätzlich zu berechnen.
4. Standgrößen, Auf- und Abbau
Die Mindeststandgröße beträgt 5m². Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sein können. Aufbau und Abbau der Standflächen sind im Preis inkludiert und werden vom Veranstalter getragen.
5. Werbung
Um ein einheitliches Gesamtbild der Veranstaltung zu schaffen und die Aussteller vor unzulässigen Handlungen zu schützen, sind folgende Regeln bei Werbemaßnahmen zu berücksichtigen.
- Eigene Werbemittel dürfen nur innerhalb des eigenen Messestandes ausgeteilt werden. Es darf keine Art der Vorführungen in den Gängen stattfinden.
- Akustische und optische Vorführungen müssen genehmigt sein und dürfen nicht unangemeldet durchgeführt werden.
6. Bildrechte/Aufnahmen auf der Messe
Jegliche Anfertigung von Fotografien sowie Film-, Video- und Fernsehaufnahmen des Veranstaltungsgeschehens, der Messeteilnehmer, Messestände und ausgestellten Exponate durch den Veranstalter oder dessen Beauftragte ist zulässig. Diese Aufnahmen dürfen in Medienveröffentlichungen sowie für messebezogene Eigenwerbung des Veranstalters – auch in Zukunft – verwendet werden.
Die Zustimmung des Ausstellers gilt mit der Einreichung der Ausstelleranmeldung als ausdrücklich erteilt und kann nicht rückwirkend widerrufen werden.
Die Anfertigung von Fotografien sowie Film-, Video- und Fernsehaufnahmen des Veranstaltungsgeschehens und deren Verwendung durch Dritte, Aussteller oder sonstige Teilnehmende ist nur nach vorheriger Genehmigung, Einhaltung der Vorgaben sowie einer gegebenenfalls kostenpflichtigen Lizenzierung durch den Veranstalter zulässig.
Bilder- und Videomaterial, das von Ausstellern selbst erstellt und verbreitet wird, unterliegt der eigenständigen Einholung und Wahrung der erforderlichen Bildrechte.
7. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen, die über diesen Vertragsrahmen hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
8. Anmeldung/Verlegung
Der Wunsch zur Teilnahme an der Azubi-Fachkräftemesse wird durch die Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars und/oder durch Nutzung der vom Veranstalter bereitgestellten Online-Buchungsmöglichkeiten verbindlich erklärt. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars bzw. durch die Nutzung der Online-Buchung werden diese Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Die elektronische Rechnungslegung ist ausdrücklich vereinbart. Bei Buchungen, die mehr als 30 Tage vor dem Messetermin erfolgen, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen als vereinbart.
Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, gilt abweichend vom regulären Zahlungsziel von 14 Tagen ein verkürztes Zahlungsziel, das nach Ermessen des Veranstalters festgelegt wird. Bei einer Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der vollständige Rechnungsbetrag spätestens einen Tag vor Messebeginn, bis spätestens 12:00 Uhr, zu entrichten.
Die auf diesem Formular sowie über andere vom Veranstalter bereitgestellte Online-Buchungsmöglichkeiten erhobenen Daten werden vom Veranstalter unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im automatisierten Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen an Dritte übermittelt. Die Anmeldung ist – unabhängig von der späteren Zulassungsentscheidung – für den Aussteller verbindlich. Eine Anmeldung kann nicht mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen werden. Insbesondere stellen Platzierungswünsche keine Voraussetzung für die Teilnahme dar. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zeitpunkt und/oder den Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei unzureichender Buchungszahl, im Falle höherer Gewalt, einer Pandemie, politischer Ereignisse oder technischer Unmöglichkeit, zu verlegen. Eine mehrmalige Verlegung des Veranstaltungstermins aus den vorgenannten Gründen innerhalb eines Zeitraums von maximal zwölf (12) Monaten ist ausdrücklich zulässig. Aus einer solchen Verlegung ergibt sich weder ein Kündigungs- noch ein Rücktrittsrecht, noch ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung der Anmeldung. Bei Vertragseingang des Anmeldeformulars bis zur regulären Anmeldefrist gelten die ausgewiesenen Preise.
9. Zulassungsbestimmungen
Die Entscheidung über die Zulassung zur Veranstaltung obliegt ausschließlich dem Veranstalter und erfolgt nach Maßgabe der für sämtliche Teilnehmer geltenden Bestimmungen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gehen vor Ablauf der Anmeldefrist mehr Anmeldungen ein, die den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen, als Ausstellungsfläche zur Verfügung steht, entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen über die Zulassung der Aussteller. Bei Zahlungsverzug sowie bei bestehenden offenen Forderungen des Veranstalters gegenüber dem Aussteller oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme des Ausstellers zu verweigern. In einem solchen Fall kann der Veranstalter dem Aussteller die daraus entstehenden Kosten sowie etwaige Schadensersatzansprüche in Rechnung stellen.
10. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Zulassung erhält der Aussteller eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettofestpreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die fristgerechte Begleichung sämtlicher aus diesem Vertrag resultierender Zahlungsverpflichtungen ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Standfläche. Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden in Euro abgerechnet.
11. Hausrecht
Der Veranstalter übt innerhalb des Geländes das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand zu schließen oder zu räumen.
12. Haftung, Versicherung und Schaden
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, Standausrüstung oder Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für sämtliche Schäden, die Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Personen, deren Sie sich zur Erfüllung Ihrer Pflichten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen. Die technischen Richtlinien sowie sämtliche Informationen aus Rundschreiben des Veranstalters bezüglich der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind von Ihnen unbedingt zu beachten. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder dauerhaft zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, können hieraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, gegen den Veranstalter abgeleitet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, auch für die vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten, freigestellt. Ansprüche im Rahmen vereinbarter Stornierungsmöglichkeiten müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung geltend gemacht werden.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse, Leipzig. Der Veranstalter ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, seine Ansprüche auch bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem er seinen Sitz oder eine Niederlassung unterhält. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter gilt ausschließlich deutsches Recht. Maßgeblich ist der deutsche Vertragstext.
14. Vertraulichkeit
Alle persönlichen Informationen, die zu den Auszubildenden und Fachkräfte erhalten, sind vertraulich zu behandeln.
15. Schlussbestimmungen
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters — AG, sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der von den Parteien verfolgte, wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst.